Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Presse

Pressevertreter von zugelassenen Pressestellen müssen sich jedes Jahr, in dem sie die Teilnahme planen, online anmelden. Der Verifizierungsstatus für Pressevertreter gilt für zwei aufeinanderfolgende Jahre, es sei denn, WonderCon verlangt eine frühere Verifizierung. Die Verifizierung von freiberuflichen Pressemitgliedern gilt nur für das Jahr der Genehmigung.

Ein WonderCon-Presseausweis berechtigt zum Eintritt zu allen Veranstaltungen der WonderCon (je nach Platzangebot). Er berechtigt jedoch nicht zum vorzeitigen Eintritt in die Ausstellungshalle, in die Programmräume oder zu den offiziellen WonderCon-Veranstaltungen und garantiert keine Sitzplätze. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung für die Presse eine Gefälligkeit ist und ein WonderCon-Presseausweis nicht übertragbar ist. Sie dürfen einen WonderCon-Presseausweis nicht übertragen oder verkaufen. Ein kostenloser Presseausweis berechtigt nicht zur Mitnahme von Begleitpersonen, Gästen oder Kinderausweisen. Ein Presseausweis hat keinen Geldwert und Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Betrages für Ihren kostenlosen Presseausweis. Doppelte Ausweise jeglicher Art sind nicht erlaubt.

Angemeldeten Pressevertretern ist der Zutritt zur Ausstellungshalle vor den öffentlichen Öffnungszeiten oder während der geschlossenen Öffnungszeiten der Ausstellungshalle untersagt. Es gibt keine Ausnahmen. Jegliche Fotos, die in der Ausstellungshalle vor der Öffnungszeit gemacht und veröffentlicht werden, führen zum Verlust des WonderCon-Presseausweises.

Filmteams müssen auf eine vierköpfige ENG-Type-Crew mit Handheld-Ausrüstung beschränkt sein. Aufgrund einer Reihe von Vorschriften für das Anaheim Convention Center und die WonderCon sind Rollwagen oder Handkarren im Convention Center nicht erlaubt. Außerdem können sich Kamerateams zwar frei im Convention Center bewegen, aber keine feste Ausrüstung aufstellen (z. B. Stative, Scheinwerfer, Stühle, Schilder usw.).

Die Veröffentlichung oder Ausstrahlung von mehr als 15 Minuten eines Panels ohne vorherige Zustimmung der WonderCon ist nicht gestattet. Live-Streaming ist ebenfalls nicht gestattet. Angemeldete Pressevertreter, die Video-, Film- und/oder Tonaufnahmen machen möchten, die für kommerzielle Zwecke (nicht für Nachrichten) verwendet werden sollen, müssen zuvor die schriftliche Genehmigung von WonderCon und allen anderen Teilnehmern, die aufgenommen werden, einholen. Um die entsprechenden Genehmigungen einzuholen, senden Sie bitte eine E-Mail an pr@comic-con.org mit detaillierten Informationen über Ihr Interesse an Aufnahmen auf der WonderCon.

Namen, Verkaufsstellen, Titel, E-Mail-Adressen und Länder der registrierten Pressevertreter werden den teilnehmenden Studios, Ausstellern, Programmteilnehmern usw. vor jedem Kongress zur Verfügung gestellt (WonderCon Press List).

Wie immer liegt die Erteilung eines Presseausweises im alleinigen Ermessen der WonderCon. Bitte seien Sie respektvoll gegenüber allen Teilnehmern. Ein Presseausweis wird als Gefälligkeit für die Berichterstattung über die WonderCon zur Verfügung gestellt. Die WonderCon duldet keine Berichterstattung, die Stunt-Veranstaltungen, Interviews aus dem Hinterhalt oder jegliche Art von Aktionen beinhaltet, die dazu führen könnten, dass sich Teilnehmer unsicher oder unwohl fühlen. Alle registrierten Pressevertreter müssen sich an den Verhaltenskodex der WonderCon und alle anderen Richtlinien der Convention halten.